Bekanntmachung

Neubau der A 14, VKE 1154, geotechnische Beratung Ausführung A115350407





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Identifikationsnummer: 999999
Internet-Adresse (URL): https://www.deges.de
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@deges.de
Telefon: +49 30-20243-355
Fax: +49 30-20243-791
Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://vergabe.deges.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: A115350407
Titel: Neubau der A 14, VKE 1154, geotechnische Beratung Ausführung
Beschreibung: Neubau der Bundesautobahn 14 (BAB 14) im Land Brandenburg
geotechnische Beratung Ausführung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 71332000-4
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71000000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71311220-9
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71351200-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71351220-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71351500-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71351910-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71500000-3
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71520000-9
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 19322 Wittenberge
NUTS-3-Code: DE40F
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Prignitz
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: gemäß § 46 (3) Nr. 1, 2, 8 und 10 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: gemäß § 46 (3) Nr. 2 und 10 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: gemäß § 46 (3) Nr. 8 und 10 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 05.05.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16.04.2026 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.deges.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cd70c7f21-3e854107f495774
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: ---
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: DEGES - Abt. R5
Identifikationsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@deges.de
Telefon: +49 3020243355
Fax.: +49 3020243791
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die vorliegende Planfeststellungsunterlage beinhaltet den Lückenschluss bzw. den Neubau der Bundesautobahn A 14 (BAB 14) im Land Brandenburg in der Verkehrseinheiten (VKE) 1154 von der Anschlussstelle (AS) Wittenberge an der B 189 / B 195 bis südlich der AS Karstädt mit einer Länge von 17,777 km sowie dem Neubau einer bewirtschafteten Rastanlage.
Die VKE 1154 (VKE 4) nimmt die aus Süden kommende A 14 (VKE 1153) am Bauanfang südlich der Verknüpfung mit der B 189 / B 195 (AS Wittenberge) auf und endet südlich der Verknüpfung mit der B 5 (AS Karstädt). Hier erfolgt der Übergang der VKE 1154 in die VKE 1155.
Vom Anfangspunkt (Bau-km 2+000) führt die Trasse der geplanten A 14 in nördlicher Richtung, umfährt Wittenberge, Lindenberg und Bentwisch westlich und erreicht bei Bau-km 9+500 (ca. Querung Scheidgraben) die Bahnlinie Berlin - Hamburg der DB AG. Dabei kreuzt sie mehrere Wege, zwei Straßen die Landesstraße 12 (ca. Bau-km 12+450) und die Kreisstraße 7034 (ca. Bau-km 6+010) und mehrere Gräben - u.a. den Scheidgraben (ca. Bau-km 9+505).
Für die Verkehrseinheit VKE 1153 liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vom 15.12.2017 vor und befindet sich im Bau. Der nördlich angrenzende Abschnitt ist ab der AS Karstädt bereits für den Verkehr freigegeben worden (12/2015).
Für die VKE 1154 gibt es den Planfeststellungsbeschluss AZ.: 2104-31101/0014/004 vom 01.03.2024. Bestandskraft besteht seit dem 19.08.2024. Bestandteile der Planungsmaßnahmen der VKE 1154 sind:
Neubau der Autobahntrasse (Länge 17,777 km)
Fertigstellung Rest AS Wittenberge bis 3+100
Neubau einer einseitigen bewirtschafteten Rastanlage Löcknitztal (ca. 16+000)
14 Brückenbauwerke im Zuge der Autobahn
9 Überführungsbauwerke davon:
- 2 Grünbrücken (als einen Brückenzug über die A 14 und die DB-Strecke Berlin - Hamburg)
- 4 Faunabrücken - 2 über die A 14 und einen Brückenzug über die A 14 und die DB-Strecke
- 1 Bauwerk im Zuge der Zu- und Abfahrt zur bewirtschafteten Rastanlage
- 1 Bauwerk im Zuge einer Landesstraße
- 1 Bauwerk im Zuge eines Wirtschaftsweges
2 Stauwehre
8 Verkehrszeichen-Brücken (VZ-Brücken)
Leit- und Sperreinrichtungen und Irritationsschutzwände ca.5.000 m
21 Durchlässe
Lärmschutzwände
diverse Kreuzungen und Einmündungen
diverse Leitungsänderungsmaßnahmen
Rad- und Wirtschaftswege im Gesamtumfang von ca. 18,720 km
Grabenanpassungen
Streckenfernmeldekabel
Wildschutz- und Fischotterschutzzäune, Amphibienleiteinrichtungen
Beschilderung, Markierung, Fahrzeugrückhaltesysteme
Bereits im Bau und als Leistung vergeben sind Los 1 BW 16Ü und die dazugehörige Verkehrssicherung, Los. 3.3 als vorgezogene verkehrswirksame Anbindung der VKE 1153 (Bau-km 2+000 bis ca. 2+130), inkl. der Kreisverkehrsplätzen KVP 2 und KVP 3 mit Nebenanlagen im Bereich der AS Wittenberge und Los 3.4 als Verkehrssicherung für Los 3.3.
Aufgabenstellung dieses Vertragsteiles sind die Leistung der geotechnischen Beratung zur Ausführungsplanung, Bauvorbereitung und Baudurchführung. Des Weiteren wird für die derzeit zu erstellende Planung eine geotechnische Gründungsberatung erforderlich, welche mit zur Aufgabenstellung gehört.
Die Beratungsleistung soll die vorliegenden Ergebnisse der Untergrundverhältnisse konkretisieren, Bewertung der Auffüllungen und Grundwassersituation im Boden (GW-Messstellen usw.) und in ausgewählten Bereichen die Untersuchungen verdichten.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 60
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Bearbeitung projektspezifische Aufgaben-/Fragestellungen, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 40,00

Preis, Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen, Gewichtung: 60,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein