Bekanntmachung
A98, Abschnitt 5, VKE E023, Bodenschutzkonzept AE02340306
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Identifikationssnummer: 999999 Internet-Adresse (URL): https://www.deges.de Postanschrift: Zimmerstr. 54 Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabe@deges.de Telefon: +49 30-20243-0 Fax: +49 30-20243-791 Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.deges.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: AE02340306 Titel: A98, Abschnitt 5, VKE E023, Bodenschutzkonzept Beschreibung: Abschnitt 6 - Schwörstadt - AS Murg Abschnitt 5 - AS Rheinfelden/Karsau - Schwörstadt Bodenschutzkonzept E021 und Bodenschutzkonzept E023 Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71300000-1 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71332000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71311220-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71313000-5 |
|
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Landkreis Lörrach NUTS-3-Code: DE139 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | Beschreibung: Führt zum Ausschluss gem. GWB |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
|
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen |
|
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: keine |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
|
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
|
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Ja Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 28.03.2025 12:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 28.03.2025 12:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.deges.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194df54620c-23bc1fb90d0c1296
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Identifikationssnummer: --- Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: DEGES - Abt. R5 Identifikationssnummer: 999999 Postanschrift: Zimmerstraße 54 Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabe@deges.de Telefon: +49 030202430 Fax.: +49 03020243791 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) GmbH plant den Neubau der A 98. Die A 98 - Hochrheinautobahn - soll zukünftig die A 5 im Westen mit der A 81 im Osten verbinden und stellt damit eine wesentliche West-Ost-Achse an der Grenze zur Schweiz dar. Sie ist als großräumige Verbindung in die Straßenkategorie AS 1 nach RIN einzustufen. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck, Weil am Rhein (Anschluss A 5) und Lauchringen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sind die erste Richtungsfahrbahn im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planrecht (WB*) enthalten. Gesetzliche Grundlage ist das derzeit gültige Bundesfernstraßenausbaugesetz - FStrAbG (vom 20.01.2005 geändert am 23.12.2016). Die DEGES GmbH ist mit einem Dienstleistungsverträgen seit 2018 mit der Vor- und Entwurfsplanung für den Abschnitt 6 zwischen Schwörstadt und Anschlussstelle Murg sowie seit 2022 mit der Fortführung des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens des Abschnitts 5 der A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt beauftragt und hat diese Projekte von den bisherigen Vorhabenträgern (erst Regierungspräsidium Freiburg, dann Autobahn GmbH) übernommen. Der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt A 98.5 von Rheinfelden/Karsau bis Wehr (Länge rd. 10,5 km) wurde im Jahr 2014 auf den rd. 6,5 km langen konsensfähigen Bereich zwischen Rheinfelden/Karsau und Schwörstadt reduziert und endet nun östlich der geplanten PWC-Anlage Ossenberg noch vor der Wolfsgrabenbrücke. Dieser reduzierte Planungsabschnitt des Abschnittes A 98.5 (VKE E023) ist der erste Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Das 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen zu Abschnitt A 98.5 müssen daher unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsprognose umfassend überarbeitet werden, um das Verfahren fortführen und mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließen zu können. Der zweite Bauabschnitt der A 98 umfasst den rd. 10,5 km langen zweibahnigen Neubau der Bundesautobahn 98 im Streckenabschnitt Schwörstadt-Murg (Abschnitt A 98.6). Der zweibahnige Ausbau des betrachteten Streckenabschnittes beginnt am Abschnittsende A 98.5 oberhalb von Schwörstadt (östlich der PWC-Anlage "Ossenberg") und endet an der Anschlussstelle (AS) Murg, der Verknüpfung zum Abschnitt A 98.7. Ab dieser Stelle ist die A 98.7 in östlicher Richtung bereits als 3-streifige Landstraße baulich realisiert. Dieser oben beschriebene Planungsabschnitt A 98.6 (VKE E021) ist der zweite Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Folgende Leistungen für die VKE E021 und E023 sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Erstellung Bodenschutzkonzept Darüber hinaus ist ausschließlich für die VKE E023 folgende Leistung zu erbringen: - Erstellung eigenständige Unterlage zur Bewertung und Kompensation von Eingriffen in den Boden |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für Freiberufler |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 32 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD): Nein |