Bekanntmachung

A 81, AS Neuenstadt - AK Weinsberg, VVKE E 035 und E036, Beckenplanung AE03350502





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Identifikationssnummer: 999999
Internet-Adresse (URL): https://www.deges.de
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@deges.de
Telefon: +49 30-20243-0
Fax: +49 30-20243-791
Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://vergabe.deges.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: AE03350502
Titel: A 81, AS Neuenstadt - AK Weinsberg, VVKE E 035 und E036, Beckenplanung
Beschreibung: Grundleistungen Objektplanung Ing.-Bw Entwässerungsanlagen, LPh 1-4
Fachplanung Tragwerksplanung LPh 1-3
Besondere Leistungen der Objektplanung, BIM
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71311220-9
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71311210-6
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71322500-6
Angaben zum Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Landkreis Heilbronn
NUTS-3-Code: DE118
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Grenzübergreifende RechtsvorschriftenBeschreibung: Führt zum Ausschluss gem. GWB
VerfahrenVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: keine
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Frist für den Eingang der Angebote: 28.03.2025 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 28.03.2025 12:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.deges.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195187a4a67-ca28080f2a9d554
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Identifikationssnummer: ---
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: DEGES - Abt. R5
Identifikationssnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@deges.de
Telefon: +49 030202430
Fax.: +49 03020243791
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die BAB 81 soll im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) Neuenstadt und dem Tunnel Hölzern (o) [Verkehrseinheit E035], sowie im Abschnitt zwischen dem Tunnel Hölzern und dem AK Weinsberg (o) [Verkehrseinheit E036] umfangreich saniert und auf den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Mit Dienstleistungsvertrag vom 27.04.2018 wurde die DEGES vom Land Baden-Württemberg mit der Planung und Durchführung für die oben genannten Streckenabschnitte der BAB 81 beauftragt. Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraße ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die vorliegenden Abschnitte der Verkehrseinheiten E035 und E036 befindet sich innerhalb des Landkreises Heilbronn im Regierungsbezirk Stuttgart des Landes Baden-Württemberg. Hierbei verläuft die Autobahn durch die Gebiete der Stadt Neuenstadt am Kocher und der zugehörigen Ortsgemeinde Cleversulzbach, der Gemeinde Eberstadt und der Stadt Weinsberg.

Der zu untersuchende Streckenabschnitt zur E035 beginnt bei BAB-km 523+310 und endet bei BAB-km 527+500. Er hat damit eine Länge von 4,19 km.
Direkt im Anschluss beginnt der zu untersuchende Streckenabschnitt zur E036 bei BAB-km 527+500 und endet bei BAB-km 533+700. Er hat damit eine Länge von 6,20 km.

In dieser Leistung ist insbesondere die Entwässerungsplanung beider Abschnitte gemeinsam detaillierter zu untersuchen. Es müssen für die vorgesehenen Beckenstandorte die Möglichkeiten der Regenwasserbehandlungsanlagen (Art, Funktion, Umfang) auf Grundlage des Baugrundgutachtens geprüft und mit den Fachabteilungen abgestimmt werden.

Der AG hat bereits ein Planungsbüro für die Verkehrsanlagen Lph. 1 bis 4 gebunden, welches bereits für die Gesamtstrecke ein Entwässerungskonzept erstellt und die Beckenstandorte grob ermittelt hat. Durch den AN ist zu untersuchen, welche konkreten Standorte auf welchen Flurstücken möglich sind. Weiterhin ist durch die Planer ein Abstimmungsprozess mit den Flurstückseigentümern zu begleiten.
Der AN hat sich hierzu mit dem Büro für die Planung der Verkehrsanlagen abzustimmen. Der AG übergibt dem AN die bereits vorhandenen Unterlagen der Voruntersuchung.
Grundsätzlich ist vorgesehen das Wasser über Bankett, Böschung und Mulde dezentral zu versickern. Die überschüssigen Regenwassermengen, welche nicht dezentral versickert wer-den können, werden in Rohrleitungen gefasst und im Freispiegel bis zur nächsten Einleitmöglichkeit in die Vorflut bzw. zum nächsten Tiefpunkt der Strecke geleitet. An diesen Stellen ist nach aktuellem Planungsstand jeweils eine Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) vorgesehen. Die genaue Ermittlung der Art der RWBA (z.B. Regenrückhaltebecken, Versickerungs-becken, Retentionsbodenfilter etc.) ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Aufbauend auf dem Entwässerungskonzept der Voruntersuchung ist im Zuge der Leistungserbringung des AN die Dimensionierung der sieben RWBA auszuarbeiten. Im Zuge dessen ist eine Objektplanung Ingenieurbauwerke für die sieben und ein optionales RWBA über der Lph. 1 bis 4 nach HOAI zu erbringen. Die einschlägigen Regelwerke sind hierbei zu beachten.

Folgende Leistungen werden beauftragt:
- Grundleistungen Objektplanung Ing.-Bw Entwässerungsanlagen, LPh 1-4
- Fachplanung Tragwerksplanung LPh 1-3
- Besondere Leistungen der Objektplanung, BIM
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für Freiberufler
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 29

Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Name: Konzept der Projektabwicklung/Qualitätssicherung, Gewichtung: 60,00

Preis, Gewichtung: 40,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD): Nein