Bekanntmachung
AK Bremen - LGr. HB/ NI; Abschnitt AS Arsten (m) - AS Hemelingen (m) inkl. Ersatzneubau Weserstrombrücke, Planungsbegleitende Vermessung West AB22340021
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Identifikationssnummer: 999999 Internet-Adresse (URL): https://www.deges.de Postanschrift: Zimmerstr. 54 Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabe@deges.de Telefon: +49 30-20243-0 Fax: +49 30-20243-791 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.deges.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: AB22340021 Titel: AK Bremen - LGr. HB/ NI; Abschnitt AS Arsten (m) - AS Hemelingen (m) inkl. Ersatzneubau Weserstrombrücke, Planungsbegleitende Vermessung West Beschreibung: AK Bremen - LGr. HB/ NI; Abschnitt AS Arsten (m) - AS Hemelingen (m) inkl. Ersatzneubau Weserstrombrücke, Planungsbegleitende Vermessung West Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71000000-8 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71330000-0 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Bundesrepublik Deutschland, Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Vergabeunterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Vergabeunterlagen |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: keine |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 19.11.2024 12:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.deges.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1928b10f188-31b852557239fb54
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Identifikationssnummer: --- Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: DEGES - Abt. R5 Identifikationssnummer: 999999 Postanschrift: Zimmerstraße 54 Postleitzahl / Ort: 10117 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabe@deges.de Telefon: +49 03020243222 Fax.: +49 03020243791 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: A1, VKE B221 AK Bremen - LGr. HB/ NI; Abschnitt AS Arsten (m) - AS Hemelingen (m) inkl. Ersatzneubau Weserstrombrücke, Planungsbegleitende Vermessung Abschnitt West von AD Stuhr (o) bis Weserstrombrücke (o) Die DEGES wurde von der Freien Hansestadt Bremen mit Planungen für den 8-streifigen Ausbau der A 1 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Stuhr und dem Bremer Kreuz beauftragt. Die Erweiterung der A 1 auf 8 Fahrstreifen ist als weiterer Bedarf zur Engpassbeseitigung im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens auf der A 1 kommt es täglich in den Spitzenstunden zu Staus. Teile der Strecke sind in der Engpassanalyse für Bundesfernstraßen des BMVBS als Autobahnabschnitt mit häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit dargestellt (Stauwahrscheinlichkeit an über 300 Stunden im Jahr). Der Planungsbereich befindet sich in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen (Landkreise Diepholz und Verden), wobei die A 1 mehrfach die Landesgrenze quert. Im Zuge der A 1 liegt im Untersuchungsbereich die Weserstrombrücke (BW 3424-1), welche die Weser zwischen den Anschlussstellen Bremen-Arsten und Bremen-Hemelingen überspannt. Die Brücke überführt je Fahrtrichtung vier Fahrstreifen und ist das meistbefahrene Bauwerk in Bremen. Infolge des baulichen Zustands des Brückenbauwerks sind umfangreiche bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen an den drei Stahlhohlkästen geplant. Im Rahmen des 8-streifigen Ausbaus der A 1 ist ein Ersatzneubau der Weserstrombrücke geplant. Die Lage des Ersatzneubaus ist abhängig von der Frage, ob der Ausbau der A 1 im Bereich der Weserstrombrücke symmetrisch erfolgt oder nicht. Die Länge der Strecke des gesamten Planungsraumes beträgt ca. 20 km. Im Rahmen der Vorbereitung der Ertüchtigungsmaßnahmen an der Weserstrombrücke wurde der Planungsbereich dort bereits vermessungstechnisch erfasst. Für die weitere Bearbeitung der vermessungstechnischen Leistungen des Gesamtbereiches wurden 2 Abschnitte gebildet. Der Vertragsgegenstand Abschnitt West umfasst den westlich der Weserstrombrücke liegenden Teil der A 1. Er beginnt bei ca. Betr.-km 109,45 westlich der Weserstrombrücke, verläuft in westliche Richtung und endet bei ca. Betr.-km 120,5 östlich des AD Stuhr. Er hat eine Länge von ca. 11,05 km. Innerhalb des Abschnittes befinden sich zwei Anschlussstellen (AS Bremen-Arsten und AS Bremen/Brinkum). Für die im Planungsgebiet des 8-streifigen Ausbaus liegende PWC-Anlage "Krummhörens Kuhlen" laufen derzeit die Planungen für eine Erweiterung. Der vorhandene Rastplatz Ahlken soll in diesem Zusammenhang rückgebaut werden. Im Bereich des Abschnittes West befinden sich 19 Brückenbauwerke (15 Autobahnbauwerke und 4 Überführungsbauwerke). Folgende weitere Ingenieurbauwerke befinden sich im vorliegenden Abschnitt der A 1 zwischen dem AD Stuhr und der Weserstrombrücke: - 10 Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 7.740 m, - 29 Verkehrszeichenbauwerke und Verkehrsbeeinflussungsanlagen (25 Brücken, 4 Kragarme), - Durchlässe. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für Freiberufler |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 8 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Name: Konzept der Projektabwicklung, Gewichtung: 60,00 Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD): Nein |